Sehr geehrte Mitglieder,
aufgrund der neuen EU-rechtlichen Vorgaben, Betriebe, die Schafe, Ziegen oder Schweine halten, bei Verbringungen der genannten Tierarten in die Betriebe und aus diesen heraus, verpflichtet folgende Angaben innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank zu erfassen:
1. Gesamtzahl der verbrachten Tiere
2. Registriernummer des Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebes
3. Zu- bzw. Abgangsdatum
Anleitung Bewegungsmeldung Schafe/Ziegen
Diese Vorgabe gilt für alle Zu- und Abgänge, sie gilt jedoch nicht für Geburten, Verendungen /Tötungen im Betrieb oder bei Hausschlachtungen.
Die Eingabe der erforderlichen Daten in die HIT-Datenbank kann durch die Betriebe selbst oder mittels Meldekarte über die Regionalstelle (LKV Bayern e.V.) erfolgen, entsprechende Meldekarten werden vom LKV Bayern e.V. auf der Homepage bereitgestellt.
Bisher mussten nur die Zugänge in der Datenbank erfasst werden. Bei Abgängen wurde nur das Begleitdokument mit den entsprechenden Angaben aufbewahrt, oder der Abgang in Teil B des Bestandsregisters eingetragen.
Unten haben wir die Möglichkeiten über eine Meldung durch den LKV nochmals angefügt.
Die erforderlichen Anpassungen in der HIT-Datenbank werden voraussichtlich bis zum 01.08.2023 abgeschlossen werden.
Aufgrund von verschiedenen Zuständigkeiten werden nicht alle Bundesländer die Umsetzung bis zum 01.08.2023 abgeschlossen haben.
Wir empfehlen aber allen bayerischen Betrieben bei Abgängen ab 01.08.2023 diese Abgangsmeldung in der HIT-Datenbank einzugeben sofern die technischen Voraussetzungen bis dahin gegeben sind.
Damit die betroffenen Betriebe ausreichend Zeit für die erforderlichen Umstellungen und Vorbereitungen haben, wird es eine Übergangszeit bis Oktober geben in Bayern.
Heute am 01.08.2023 habe ich die entsprechende Eingabemaske getestet.
Nach meiner Ansicht, ist es aktuell noch nicht möglich diese Eingabe korrekt zu erfassen.
Zwar kann man ein Zu- und Abgangsdatum erfassen, jedoch ist es nur möglich wie bisher einen „Abgebenden Betrieb“ zu erfassen. Das Feld "Aufnehmender Betrieb" analog der Rindermeldung ist derzeit noch nicht administriert und kann in der Folge nicht erfasst werden.
Sobald wir hier die Rückmeldung oder eine Nachricht bekommen, dass dies geändert wurde, erfolgt nochmalig eine Info an Sie.
Zusätzlich drucken wir diese Information mit allen Neuerungen in die Ausgabe 04/2023 des Bayerischen Schafhalters.
Informationen des LKV-Bayern zur schriftlichen Abgangsmeldung für Schafe und Ziegen über LKV Bayern:
wie bereits vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.07.2023 bekannt gegeben, sind Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter ab dem 01.08.2023 dazu verpflichtet, neben dem Zugang (Übernahme) auch den Abgang von Tieren (Tier verlässt lebend den Betrieb) in der HI-Tier-Datenbank (www.hi-tier.de) zu melden. Eine Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der HI-Tier-Datenbank:
Alle Schaf- und Ziegenhalter können die Pflichtmeldungen online über die HI-Tier-Datenbank selbstständig durchführen.
Das LKV Bayern bietet als Dienstleistung für Betriebe, die eine schriftliche Bewegungsmeldung abgeben möchten, folgende Möglichkeit an:
Auf der LKV Homepage steht ein Meldeformular für Zu- und Abgangsmeldungen bereit. Eine Zugangsmeldung, wie sie bisher über Begleitpapier oder Bestandsregister möglich war, kann leider nicht mehr angenommen werden.
Um die Betriebe bestmöglich auf diese neue Situation vorbereiten zu können, möchten wir Sie bitten, diese Informationen an Ihre Mitgliedsbetriebe weiterzugeben und den Link zu unserem Meldeformular auf Ihrer Internetseite bereit zu stellen:
https://www.lkv.bayern.de/wp-content/uploads/2023/07/V.715-Meldeformular-Bewegungsmeldung-Schafe-Ziegen.pdf
Bitte machen Sie die Betriebe darauf aufmerksam, dass schriftlich abgegebene Meldungen (Formular, Telefon, Fax, E-Mail) an das LKV Bayern laut LKV Preisliste (www.lkv.bayern.de) kostenpflichtig sind.